Auf DPMA finde ich:
Der Schutz einer eingetragenen Wortmarke umfasst in der Regel alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen, insbesondere die Groß- und Kleinschreibung bzw. einheitliche Groß- oder Kleinschreibung und den Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen.
Beispiel: Bei einer Eintragung “Hans” besteht Schutz auch für
HANS, hans, Hans fett, Hans kursiv, usw.
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